Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Gästezimmern und Ferienwohnungen zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen der Orangerie de Cardet (im weiteren „OdC“ genannt).

1.2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räumlichkeiten sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der OdC.

1.3.  Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

2. Vertragsschluss

2.1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die OdC zustande. Dem OdC steht es frei, die Reservierung schriftlich zu bestätigen.


2.2. Vertragsparteien sind die OdC und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er gegenüber der OdC mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.

3. Leistungen & Preise

3.1. Leistungen inklusive

3.1.1. Die in den Preisen enthaltenen Leistungen beinhalten Wasser, Kaminholz, Bettwäsche, Bade- und Handtücher (zur ausschließlichen Verwendung in der Unterkunft), vorhandenes Kinderspielzeug und Gesellschaftsspiele. Auf Anfrage und nach Verfügbarkeit werden ein Kinderbett, ein Babyhochstuhl und eine Babywanne kostenlos zur Verfügung gestellt.

3.1.2. Die angegebenen Preise enthalten die geltende Mehrwertsteuer. Das OdC ist verpflichtet, die jeweils geltende örtliche Kurtaxe einzuziehen und an die zuständige Stelle abzuführen. Diese Steuer wird im Vertrag erwähnt und ist spätestens bei Ankunft zu entrichten.

3.1.3. Die Nutzung von Strom ist ganzjährig in den Preisen der Gästezimmer enthalten. Der Stromverbrauch ist im Zeitraum 01.04.-30.09. in den Preisen der Gîtes enthalten.

3.1.4. Übernachtungspreise inkl. Zwischenreinigung nach jeder 4. Nacht.



3.2. Zusatzleitungen

3.2.1. Der Stromverbrauch ist in der Zeit vom 01.10 - 31.03 nicht in den Mietpreisen der Gîtes enthalten. Hierfür wird ein Pauschalbetrag von 4,00 € pro Person/Nacht erhoben.


3.2.2. Für die Unterkünfte kann eine Zwischenreinigung angefordert werden. Die Kosten betragen 50 % der vertraglich vereinbarten Endreinigungskosten. Ein Wäschewechsel kann gegen Aufpreis gebucht werden.

4. Zahlung

4.1. Übernachtung mit Frühstück
Bei Buchung einzelner Gästezimmer richtet sich der Zahlungszeitpunkt nach der gewählten Rate.


4.2.
Ferienwohnungen

Für die Reservierung von Ferienwohnungen gelten folgende Zahlungsbedingungen:

Bei Buchung mehr als 3 Monate vor Anreise:

1. Rate = 20 % des Gesamtbetrages bei Buchung
2. Rate = 40 % des Gesamtbetrages bis 3 Monate vor Anreise
3. Rate = 40 % des Gesamtbetrages bis 1 Monat vor Anreise

Bei Buchung weniger als 3 Monate vor Anreise:

1. Zahlung = 60 % des Gesamtbetrags bei Buchung
2. Zahlung = 40 % des Gesamtbetrags bis 1 Monat vor Anreise

Bei Buchung 1 Monat oder weniger vor Anreise:

Der Gesamtbetrag ist sofort nach Erhalt der Buchungsbestätigung zu bezahlen.
Der Nachweis muss spontan an das OdC gesendet werden.

5. Stornierung / Verschiebung

5.1. Stornierung durch den Gast

5.1.1. Bei Buchung einzelner Gästezimmer richten sich die Möglichkeit und die Frist zur Stornierung oder Verschiebung nach dem gewählten Tarif.

5.1.2. Bei Buchung der Ferienwohnungen gelten folgende Stornobedingungen:

- Bei einer Stornierung zwischen dem Buchungszeitpunkt und 3 Monaten vor Anreise
   werden 20 % des Gesamtbetrages verrechnet
- Bei einer Stornierung zwischen
3 und 1 Monat vor Anreise werden 60 % des Gesamtbetrages verrechnet
- Bei einer Stornierung
weniger als einen Monat vor Anreise wird eine Gebühr von 100 % des Gesamtbetrags berechnet.

Jede Stornierung durch den Kunden muss schriftlich, per E-Mail oder per Brief erfolgen.


5.2. Stornierung durch die OdC

5.2.1. Sofern schriftlich vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das OdC in diesem Zeitraum berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde verzichtet auf sein Kündigungsrecht nach Rückfrage durch das OdC nicht.

5.2.2. Wird eine vertraglich vereinbarte Vorauszahlung auch nach einmaliger Mahnung nicht geleistet, ist die OdC ebenfalls zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Die OdC ist in diesem Fall berechtigt, die vom Kunden bereits geleistete Kaution einzubehalten und die Räumlichkeiten anderweitig zu vermieten.

5.2.3. Darüber hinaus ist das OdC berechtigt, den Vertrag aus sachlich gerechtfertigtem Grund außerordentlich zu kündigen, beispielsweise wenn:

a) ein Fall höherer Gewalt oder andere vom OdC nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
b) Zimmer unter irreführender Angabe reserviert werden oder falsche Angaben über wesentliche Tatsachen, bspw. zur Person des Kunden oder zum Zweck seines Aufenthaltes; 
c) ein Verstoß gegen einen der in den AGB genannten Punkte festgestellt wird


Der Kunde hat keinen Anspruch auf Schadensersatz. Jeder Rücktritt vom OdC bedarf der Schriftform, per E-Mail oder Brief.

6. Hausordnung

6.1. Das Rauchen ist auf dem Gelände verboten. Aschenbecher auf der Terrasse stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung, bei Nichtbeachtung wird eine Sonderreinigungspauschale von € 150,00 erhoben.


6.2. Es ist verboten, in den Gästezimmern und Schlafsälen der Gîtes zu essen.


6.3. Die Verwendung von Konfetti und Pailletten ist in allen Räumen unabhängig von der Veranstaltung verboten.


6.4. Haustiere sind willkommen. (Vorgehensweise und Kosten - siehe Punkt Haustiere)


6.5. Aus Rücksicht auf andere Gäste und Nachbarn bitten wir Sie, die Ruhezeiten von 22:00 bis 08:00 Uhr einzuhalten.


6.6. Partys mit lauter Musik sind nicht erlaubt.

6.7. Das Aufstellen von Zelten oder das Abstellen von Wohnmobilen und Wohnwagen ist auf dem Gelände verboten, außer mit Zustimmung des OdC.

7. Haustiere

7.1. Haustiere in Gästezimmern
Pro Gästezimmer ist maximal ein Haustier erlaubt. Aufgrund des Mehraufwandes bei der Endreinigung wird pro Hund/Katze eine Servicepauschale von € 5,00 pro Tier/Nacht erhoben. Für Kleintiere, die ausschließlich in einem Käfig gehalten werden müssen, wird kein Aufpreis berechnet.


7.2. Haustiere in den Ferienwohnungen
Es ist möglich bis zu zwei Haustiere pro Ferienwohnung mitzubringen. Aufgrund des Mehraufwandes bei der Endreinigung wird pro Hund/Katze eine Servicepauschale von € 8,00 pro Tier/Nacht erhoben. Für Kleintiere, die ausschließlich in einem Käfig gehalten werden müssen, fallen keine zusätzlichen Kosten an


Alle Haustiere müssen bei Aufenthalt im Garten beaufsichtigt werden.
Eine Nutzung des Gartens als Toilette ist nicht erlaubt. Die Verpflichtung zur Beseitigung der Exkremente des Tieres liegt beim jeweiligen Halter.
Führt ein Alleinlassen des Haustieres in der Unterkunft zur Lärmbelästigung anderer Kunden, kann die OdC dem Kunden untersagen sein Tier allein in der Unterkunft zu lassen.

Hunde der Kategorie 1 und 2 sind ausschließlich an der Leine zu führen.
Die Erlaubnis zum Halten dieser Tiere ist mitzuführen und ist auf Nachfrage vorzuzeigen.

8. Besucher

Personen, die sich tagsüber vor Ort aufhalten und nicht vor Ort übernachten, müssen mindestens eine Woche vor ihrer Ankunft angemeldet werden. Es wird ein Besucherbeitrag von 5,00 € pro Person/Tag erhoben und von der Kaution abgezogen.

9. Kaution

Je Gästezimmer ist eine Kaution in Höhe von 80,00 € zu hinterlegen. Die Kaution kann entweder bis 7 Tage vor Anreise per Überweisung, per Kreditkartenautorisierung oder am Tag der Anreise in bar geleistet werden.
Je Ferienwohnung ist eine Kaution in Höhe von 300,00 € zu hinterlegen. Die Kaution kann entweder bis 7 Tage vor Anreise per Überweisung, per Kreditkartenautorisierung oder am Tag der Anreise in bar geleistet werden. 


Wurde die Kaution in bar oder per Überweisung geleistet, wird sie spätestens 10 Tage nach der Abreise per Überweisung zurückerstattet, sofern keine Schäden festgestellt wurden. Kreditkartenautorisierungen werden automatisch nach 7 Tagen nach Abreise freigegeben. 


Die Kaution ist vom Kunden nicht als Beitrag zur Zahlung der Miete zu berücksichtigen. Sie kommt bei vom Mieter verursachten Schäden zum Einsatz.

Übersteigt die Höhe des Schadens die Höhe dieser Kaution, verpflichtet sich der Kunde nach der Abreiseinventur bzw. der anschließenden Observation, die bis zu 10 Tage dauern kann, den Schaden zu bezahlen.

Wenn ein vom Kunden verursachter Schaden die Weitervermietung einschränkt oder unmöglich macht, haftet der Kunde für den Schaden, einschließlich aller Entschädigungen, die die OdC an mögliche neue Kunden zahlen muss, um sie zufrieden zu stellen. Die OdC verpflichtet sich, einen für die Restaurierung der Gîte erforderlichen Betrag zu rechtfertigen.

10. Bereitstellung / Rückgabe

10.1. Anreise
Die gebuchte Unterkunft wird dem Kunden am Anreisetag ab 16 Uhr zur Verfügung gestellt. Die Bereitstellung erfolgt in vollständig gereinigtem und desinfiziertem Zustand (alle Kontaktflächen).
Für Ferienwohnungen gilt:
Stellt der Kunde bei seiner Ankunft vorhandene Schäden fest, muss er das OdC innerhalb von 24 Stunden informieren.

10.2. Abreise
Am Abreisetag ist die Unterkunft bis spätestens 10 Uhr zu räumen.

Für Ferienwohnungen gilt:
Die Rückgabe hat besenrein zu erfolgen. Für sauberes und ordentliches Geschirr, Mülltonnenentsorgung und Reinigung des Grills ist der Kunde selbst. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Unterkunft pfleglich zu behandeln und im gleichen Zustand zurückzugeben, wie er sie übernommen hat. Der Kunde haftet gegenüber der OdC für Schäden, die während seines Aufenthaltes an der Unterkunft entstehen. Schäden an Ausstattung, Textilien oder Gebrauchsgegenständen sind spätestens bei Abreise der OdC zu melden

Frühere Anreise oder verspätete Abreise sind nach Verfügbarkeit und nach Absprache möglich. In diesem Fall können Gebühren anfallen.

11. Haftung

Die OdC haftet nicht für Unfälle jeglicher Art, die sich auf dem Gelände oder anderswo ereignen.


Die OdC haftet nicht im Falle von Diebstahl oder Beschädigung des Eigentums des Kunden. Nach Schlüsselübergabe ist der Kunde allein für die Verwahrung und Sicherung seines Eigentums verantwortlich.

12. Schlussbestimmungen

12.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser AGB bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

12.2. Diese allgemeinen Servicebedingungen unterliegen der Anwendung des französischen Rechts.Art. R211-5 BIS R211-14 des Tourismusgesetzes.

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